Änderung des Umsatzsteuergesetzes hinsichtlich der Umsatzbesteuerung von Gutscheinen
Mit der EU-Richtlinie 2016/1065 wurde die Mehrwertsteuersystemrichtlinie (MwStSystRL) hinsichtlich der Umsatzbesteuerung von Gutscheinen angepasst. Die EU-Richtlinie 2016/1065 muss bis zum 01.01.2019 in nationales Recht umgesetzt worden sein. Die Änderungen beziehen sich ausschließlich auf Wert- und nicht auf Rabattgutscheine, wobei deren Ausgestaltung (z. B. Papier oder in elektronischer Form), bezogen auf die Umsatzsteuer, nicht relevant ist.
Im Juni dieses Jahres hat das Bundesfinanzministerium einen ersten Entwurf des Jahressteuergesetzes 2018 vorgelegt. Darin enthalten sind die neuen Regelungen der Mehrwertsteuerrichtlinie, welche in das deutsche Umsatzsteuergesetz übertragen werden sollen. Ein maßgebliches Abgrenzungskriterium für die umsatzsteuerrechtliche Einstufung eines Gutscheins ist die Frage, ob es sich um einen Einzweck- oder um einen Mehrzweckgutschein handelt.
Die Arbeitsgruppe Recht & Aufsicht hat sich intensiv mit dem aktuellen Referentenentwurf zur Änderung des deutschen Umsatzsteuergesetzes beim Vertrieb von Gutscheinen beschäftigt und eine zusammenfassende Darstellung der Änderungen erstellen lassen. Im Fokus der Diskussion steht die steuerrechtliche Einstufung eines Gutscheins als Einzweck- oder Mehrzweckgutschein.
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