Das Recht auf Anonymität finanzieller Transaktion

Bild: Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung

Das Recht auf Anonymität finanzieller Transaktion

Gutachten von Dr. Thilo Weichert, Netzwerk Datenschutzexpertise, 27. Dezember 2016

Das Vorhaben der EU-Kommission, die 4. Geldwäsche-Richtlinie zu verschärfen, noch bevor diese überhaupt in nationales Recht umgesetzt wurde, alarmiert nicht nur die Prepaid Branche, sondern auch die Datenschützer. Dr. Thilo Weichert vom Netzwerk Datenschutzexpertise verfasste zu dem Vorhaben aus Brüssel das Gutachten „Das Recht auf Anonymität finanzieller Transaktion“.

Die Pläne der EU-Kommission

Um die Geldwäsche und die Terrorismusfinanzierung zu bekämpfen, sollen anonyme Zahlungsverfahren im Internet abgeschafft und anonyme elektronische Transaktionen am Point of Sale von 250,00 € auf 150,00 € reduziert werden. Zusätzlich soll die anonyme Möglichkeit der Online-Nutzung aufladbarer und nicht aufladbarer Gutscheinkarten beseitigt werden. Geplant ist zudem, die Schwelle anonymer Gutscheinkarten, die in nicht rein elektronische Transkationen benutzt werden, von 250,00 auf 150,00 € zu senken. Damit nicht genug. Um Kontoinhaber schnell identifizieren zu können, sollen die EU-Mitgliedstaaten ein zentrales Register oder ein elektronisches Datenabrufsystem schaffen. Diese Vorhaben schränken das Grundrecht auf Datenschutz ein.

Die Auswirkungen auf das Grundrecht auf Datenschutz

Entfallen die anonymen Bezahlmöglichkeiten, berührt dieses das garantierte Grundrecht auf Datenschutz. Garantiert ist dieses in Artikel 8 Abs. 1 Europäische Grundrechte-Charta, kurz GRCh. Die Grundrechte-Charta stimmt inhaltlich mit dem vom Bundesverfassungsgericht aus Artikel 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz abgeleiteten Grundrecht auf informelle Selbstbestimmung überein: „Jeder Mensch hat das Recht auf Schutz der ihn betreffenden personenbezogenen Daten.“

Datenschutz wird durch elektronisches Zahlen relevanter

Gesellschaftlich wird der Datenschutz durch den Wandel vom anonymen Zahlungsverkehr zum elektronischen Zahlen wie beispielsweise durch electronic Cash oder ePayment bedeutender. Erfasst wird, wer was wo wann gekauft oder verkauft hat. Dr. Thilo Weichert schreibt hierzu: „Es ist interessant, dass die politische Legitimation für die Abschaffung der Anonymität von digitalen Zahlungen bisher ausschließlich mit der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung erfolgt. Tatsächlich hat eine Speicherpflicht von digitalen Finanztransaktionen zur Folge, dass die gespeicherten Daten auch für Zwecke der Steuererhebung und der Kontrolle der Steuerpflicht genutzt werden können.“
In seinem Gutachten geht der Autor der Frage der Geeignetheit und der Angemessenheit der Verschärfung der Geldwäsche-Richtlinie nach und fordert in seinen Schlussfolgerungen intelligente und sichere elektronische Lösungen, welche die Anonymität zumindest weitgehend bewahren.