Gesetze für Zahlungs- und E-Geld-Institute | Teil II: EU-Richtlinien und -Verordnungen
Nationale und EU-weite Regulierungen beeinflussen nicht nur die Prepaid-Branche. Aktualisierungen und Ergänzungen führen dazu, dass sich Zahlungs- und E-Geld-Institute unentwegt auf dem Laufenden halten müssen. Für diese Institute fasst der PVD die wichtigsten Gesetze zusammen. Nachdem wir bereits die nationalen Gesetze für das Erbringen von Zahlungsdiensten behandelten, dreht sich nun alles um EU-Richtlinien und EU-Verordnungen.
EU-weite Richtlinien
Diese definieren die von allen EU-Ländern zu erreichenden Ziele. Im Gegensatz zu den EU-Verordnungen gelten sie jedoch nicht unmittelbar in jedem EU-Mitgliedstaat, sondern sind ein Rechtsakt. Das heißt: Die jeweiligen Gesetzgeber müssen innerhalb einer gesetzten Frist eigene nationale rechtliche Vorschriften erlassen, um die EU-weiten Richtlinien umzusetzen.
EU-Verordnungen
Verordnungen sind allgemein geltende Rechtsakte. Das bedeutet, dass sie in allen ihren Teilen verbindlich und unmittelbar in jedem Mitgliedstaat der EU gelten. Im Gegensatz zu Richtlinien müssen sie nicht in nationales Recht umgesetzt werden.