Gesetze für Zahlungs- und E-Geld-Institute | Teil II: EU-Richtlinien und -Verordnungen

Gesetze für Zahlungs- und E-Geld-Institute

Nationale und EU-weite Regulierungen beeinflussen nicht nur die Prepaid-Branche. Aktualisierungen und Ergänzungen führen dazu, dass sich Zahlungs- und E-Geld-Institute unentwegt auf dem Laufenden halten müssen. Für diese Institute fasst der PVD die wichtigsten Gesetze zusammen. Nachdem der letzte Blog die nationalen Gesetze für das Erbringen von Zahlungsdiensten behandelte, dreht sich nun alles um EU-Richtlinien und EU-Verordnungen.

EU-weite Richtlinien

Diese definieren die von allen EU-Ländern zu erreichenden Ziele. Im Gegensatz zu den EU-Verordnungen gelten sie jedoch nicht unmittelbar in jedem EU-Mitgliedstaat, sondern sind ein Rechtsakt. Das heißt: Die jeweiligen Gesetzgeber müssen innerhalb einer gesetzten Frist eigene nationale rechtliche Vorschriften erlassen, um die EU-weiten Richtlinien umzusetzen.

EU-Verordnungen

Im Unterschied zu den EU-Richtlinien ist jede EU-Verordnung ein verbindlicher Rechtsakt. Das bedeutet: Alle EU-Mitgliedstaaten müssen diese Verordnungen vollständig umsetzen, ohne dass für sie nationale Gesetze erforderlich sind. Hier agieren also die jeweiligen Gesetzesgeber nicht.