Gesetze für Zahlungs- und E-Geld-Institute | Teil I: nationale Richtlinien

Gesetze für Zahlungs- und E-Geld-Institute

„Es bringt die Zeit ein anderes Gesetz“, erkannte bereits Friedrich Schiller. Dieses gilt bis heute und betrifft auch die Prepaid-Branche. Gesetzlich geregelt ist das Erbringen von Zahlungsdiensten nicht nur national, sondern längst auch EU-weit. Diese Richtlinien und Verordnungen werden stets aktualisiert, ergänzt und verändert. Für Zahlungs- und E-Geld-Institute ist es unbedingt erforderlich, sich kontinuierlich zu informieren. Mit dem PVD behalten Sie die Übersicht. Zunächst dreht sich alles um die in Deutschland geltenden Gesetze; im Blog des nächsten Monats stehen die EU-Richtlinien und EU-Verordnungen im Fokus.

In Deutschland geltende Gesetze

Aufsichtsrecht
Zahlungs- und E-Geld-Institute periodisch zu überprüfen und so die Qualität zu sichern, ist die Grundlage der Aufsichtsrichtlinie. Zuständig für diese Kontrollen sind die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sowie die Deutsche Bundesbank.

Geldwäscherecht
Vermögen, das durch illegale Handlungen erworben wurde, unbemerkt in den rechtmäßigen Geld- und Wirtschaftskreislauf zu bringen, ist strafbar. Diesem entgegenzuwirken, gehört zu den Pflichten der Zahlungs- und E-Geld-Institute.

Zahlungskontorecht

Zivilrecht
Das Zivilrecht bildet ein Bereich des deutschen Rechtes. Zwei weitere sind das Strafrecht und das öffentliche Recht. Ausgenommen vom Arbeitsrecht, reguliert das Zivilrecht die rechtlichen Verhältnisse zwischen gleichstellten Personen und Firmen. Hierunter fallen beispielsweise Unterhaltsansprüche, Schadensersatzansprüche oder das Recht auf Mietzahlungen.