Berlin, 03. Juli 2020 / Pressemitteilung
Bundesministerium der Finanzen bestätigt steuerfreies Gehaltsextra
Mitte Juni legte das Bundesministerium für Finanzen (BMF) interessierten Verbänden den Entwurf eines BMF-Schreibens zur Abgrenzung zwischen Geldleistung und Sachbezug (BMF-Entwurf) zur Stellungnahme vor. Von der Regelung zur sog. 44-Euro-Freigrenze profitieren derzeit deutschlandweit rund sechs Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Durch den BMF-Entwurf könnte der Anwendungsbereich nun deutlich eingeschränkt werden, zu Lasten der Arbeitnehmerschaft sowie deutscher Innenstädte. Der Prepaid Verband Deutschland (PVD) sieht daher Änderungsbedarf am Entwurf und hat sich mit einer Stellungnahme am Verfahren beteiligt.
Es gilt, kleine und mittlere Unternehmen zu stärken
Der PVD begrüßt den klaren Willen des Gesetzgebers, vor allem kleine und mittlere Unternehmen vor Ort zu fördern. Gerade in der jetzigen Zeit, in der die Corona-Pandemie weltweit massive wirtschaftliche Folgen hat, ist dies sogar noch wichtiger geworden als zuvor. Der PVD ist der Ansicht, dass der derzeitige Entwurf jedoch in erster Linie wenige große Online-Händler weiter stärken wird. Der Grund: Der Einsatz von Gutscheinen und Gutscheinkarten wird im stationären Einzelhandel an Attraktivität verlieren. Profitieren jedoch wenige internationale Online-Konzerne, bleiben die Umsätze in den Städten aus. Dadurch würden wiederum Steuereinnahmen verlorengehen.
Die Abgrenzung zwischen Geldleistung und Sachbezug ist unklar
Der vorliegende Entwurf des BMF beseitigt die zuletzt fehlende Rechtssicherheit bei der Ausgabe von Sachbezugskarten aufgrund immer noch vorhandener unklarer Begrifflichkeiten nicht. „Der Schluss liegt nahe, dass die Anwendungspraxis von Finanzamt zu Finanzamt weiterhin unterschiedlich sein wird“, erklärt Jonny Natelberg, Geschäftsführender Vorstand PVD. „In der momentan laufenden Konsultation verfolgen wir daher engagiert eine praktikable Lösung. Diese muss im Sinne der ca. sechs Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausfallen, die derzeit zusätzlich zu ihrem Gehalt Prepaid-Karten als Sachbezug erhalten.“
Prepaid-Kreditkarten werden als Geldleistung pauschalisiert
Unabhängig von der jeweiligen konkreten Ausgestaltung behandelt der BMF-Entwurf „Prepaid-Kreditkarten“ als Geldsurrogate und damit als Geldleistung (Rdnr. 23, Satz 1 des BMF-Entwurfes). Der PVD hält eine Pauschalisierung für unzulässig und lehnt diese daher ab. Die Definition klarer Kriterien ist unerlässlich.
Die „Prepaid-Kreditkarte“ ist kein klar definierter Begriff
Der BMF-Entwurf zur 44-Euro-Freigrenze erweckt den Eindruck, dass die Bezeichnung ‚Prepaid-Kreditkarte’ eindeutig definiert ist und sich unterschiedliche Zahlungsinstrumente durch sie voneinander als Geldleistung oder Sachbezug abgrenzen lassen. „Dem ist jedoch nicht so. Eine Prepaid-Kreditkarte ist lediglich eine bestimmte Form eines Zahlungsinstrumentes“, erläutert Jonny Natelberg. „Welche Waren und Dienstleistungen Konsumenten bei welchen Händlern mit diesem Zahlungsinstrument erwerben könnten, verrät der Begriff nicht.“
Arbeitgeber vor Rückversteuerungsforderungen schützen
Der aktuelle Entwurf des BMF-Schreibens soll rückwirkend ab dem 1. Januar 2020 gelten. Seit fast sieben Monaten haben Unternehmen und Finanzämter nun auf das klärende Schreiben gewartet. In diesem Zeitraum haben zahlreiche Arbeitgeber im Vertrauen auf die Steuerfreiheit eines Produktes ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Sachbezugsprodukte überlassen. Für Arbeitgeber bedeutet eine Rückwirkung, dass sie in dieser ohnehin wirtschaftlich sehr angespannten Lage möglicherweise mit Nachversteuerungsforderungen konfrontiert werden. Das könnte außerdem dazu führen, dass Arbeitgeber künftig von der Gewährung zusätzlicher Sachleitungen absehen. Der PVD setzt sich tatkräftig dafür ein, dieses zu vermeiden.