Berlin, 27. April 2021 / Pressemitteilung

Bundesministerium der Finanzen bestätigt steuerfreies Gehaltsextra

44-Euro Sachbezug

Die millionenfach genutzten 44-Euro-Guthabenkarten bleiben steuerfrei

Auf Initiative von Finanzpolitikern der CDU/CSU bleiben die beliebten Prepaid-Karten steuerfrei, wenn man mit ihnen ausschließlich Waren und Dienstleistungen erwerben, aber kein Bargeld abheben kann. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat durch ein Begleitschreiben zur Anwendbarkeit der 44-Euro-Grenze die notwendige Klarheit geschaffen und verbindliche Regeln definiert. Unterschiedliche Auslegungen der Sachbezugskriterien seitens der Finanzverwaltung hatten immer wieder für Diskussionen mit Finanzämtern gesorgt.
Dazu Jonny Natelberg, Vorstand des PVD: „Die Klarstellung, dass die wiederaufladbaren Karten für die Jahre 2020 und 2021 steuerfreier Sachbezug bleiben und auch nach 2022 weiter genutzt werden können, war dringend nötig. Damit findet eine monatelange Hängepartie ein gutes Ende.“ Rund 6 Millionen Beschäftigte erhalten von ihren Arbeitgebern monatlich einen steuerfreien Sachbezug in Form von Guthabenkarten.

PVD sieht weiteren Handlungsbedarf

Angesichts der durch die Corona-Pandemie verursachten Ausnahmesituation sieht der PVD weiteren Handlungsbedarf. Dazu Jonny Natelberg weiter: „Wir haben die Hoffnung, dass das BMF genau wie der Bundestag das Potential der Branche erkennt und die bürokratischen Schubladen der Lebenswirklichkeit anpasst.“ Die steuerfreien Extras sind ein beliebtes Mittel zur Mitarbeitermotivation. Weil sie direkt in den Konsum gehen, können sie kurzfristig ein enormes, marktwirtschaftlich organisiertes Volumen in den gebeutelten Einzelhandel pumpen. „Darüber wird für 2022 mit der neuen Bundesregierung noch zu reden sein. Wir brauchen einfach anzuwendende Regeln statt Paragrafen-Tetris.“
Sachbezüge für Mitarbeiter in Form von Prepaid-Geschenkkarten und Guthabenkarten verringern den administrativen Aufwand für Arbeitgeber, führen zu einem Umsatzzuwachs in den Innenstädten und zu konsumtiven Mehrerlösen für Bund, Länder und Kommunen. Dies ist im Interesse aller.