Berlin, 26. Februar 2018 / Pressemitteilung
Besser keine Massenüberwachung von Finanztransaktionen
Die Rufe nach Financial Blocking werden lauter und lauter. Doch ein unveröffentlichtes Gutachten stellt klar: Banken, Zahlungs- und E-Geldinstitute eignen sich nicht zur Kontrolle von spielenden Bürgern. Financial Blocking ist aus datenschutzrechtlicher Sicht unzulässig. Das Gutachten bestätigt die Position des Prepaid Verbandes Deutschland in einer seit Jahren laufenden Debatte über eine geeignete Glücksspielregulierung.
So geht es nicht, sagt ein bislang unveröffentlichtes Gutachten aus dem vergangenen Jahr. Geschrieben hat es Matthias Rossi, vom Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Augsburg. Im Februar ist das Gutachten im Netz bei golem.de aufgetaucht und es bestätigt die datenschutzrechtlichen Bedenken der Prepaid-Branche gegen die Massenüberwachung von Finanztransaktionen im Zusammenhang mit online-Glücksspiel in Deutschland.
Für Financial Blocking fehlt es an einer hinreichend bestimmten gesetzlichen Grundlage. Die Maßnahme ist auch unverhältnismäßig. Die Vorstellung, man könne Zahlungsdienstleister für die Erhebung zusätzlicher personenbezogenen Daten einspannen und zum Abgleich vorhandener Kundendaten auffordern, gleicht demnach einer grundrechtswidrigen Vorratsdatenspeicherung. Zu diesem Fazit kommt das umfangreiche Rossi-Gutachten.
Nach einem intensiven Schlagabtausch von namhaften Datenschützern wie Thilo Weichert, Hinweisen von Peter Schaar, dem Niedersächsischen Innenministerium und Pressemitteilungen des Deutschen Lotto und Toto Blocks setzt das Gutachten einen fachlichen Punkt:
Nach Rossi kommt die für Financial Blocking notwendige Datenverarbeitungen einer Vorratsdatenspeicherung gleich. Wie Weichert kommt er zu dem Schluss, dass das klar rechtswidrig ist. Rossi geht aber über Weichert hinaus, wenn er feststellt, dass Zahlungsdienstleister und Kreditinstitute den gesamten Zahlungsverkehr überwachen müssten, damit Financial Blocking funktioniert. Rossi bestätigt die Einschätzung der Prepaid-Branche, dass ein großes Risiko für Over-Blocking vorliegt. Demnach ist Financial Blocking, das aus Versehen legale Zahlungen trifft, rechtswidrig.
Das Gutachten von Professor Rossi untersucht erstmals auch die Zulässigkeit von Financial Blocking unter der neuen, ab Mai 2018 gültigen Datenschutzgrundverordnung. Es kommt auch hier zu dem klaren Ergebnis, dass unter der Datenschutzgrundverordnung Blocking datenschutzwidrig ist.