Positionspapier vom Juni 2020
Prepaid – Innovative Lösungen auch in Krisenzeiten
Die Corona-Pandemie und die damit einhergehenden Beschränkungen betreffen nahezu alle Bereiche des privaten, sozialen und wirtschaftlichen Lebens. Viele Menschen sind mit Kurzarbeit und entsprechenden Einnahmeeinbußen konfrontiert und darüber hinaus verunsichert, ob sie in absehbarer Zukunft überhaupt noch einen Arbeitsplatz haben werden. Einige Bereiche der Wirtschaft standen oder stehen weiterhin fast gänzlich still. Viele Menschen, die in diesen Bereichen tätig sind, konnten daher über einen langen Zeitraum kaum oder keinerlei Einnahmen verzeichnen, was nicht nur Ängste und Unsicherheiten schürt, sondern Existenzen ernsthaft bedroht.
Der PVD und seine Mitglieder begrüßen daher sehr, dass der Staat schnell und beherzt Hilfspakete geschnürt hat, um die Folgen der Pandemie und der wirtschaftlichen Beschränkungen so weit wie möglich abzufedern. Nachfolgend möchten wir auf einige Maßnahmen eingehen, bei deren Umsetzung auch wir als Prepaid-Branche bei der Überwältigung der Krise sowie der Wiederankurblung der Wirtschaft unterstützen können.
Flexible, steuerfreie Unterstützung für Arbeitnehmer*innen auch als Sachbezug möglich
Zur Abmilderung zusätzlicher, aus der Corona-Pandemie und ihrer Bekämpfung resultierender Belastungen für Arbeitnehmer*innen ermöglicht es das Bundesfinanzministerium Arbeitgebern nun per BMF-Schreiben vom 9. April 2020, Angestellten Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Wert von 1.500 Euro in Form von Zuschüssen und Sachbezügen steuerfrei zu überlassen.
Wir begrüßen sehr, dass Arbeitgebern die Flexibilität gewährt wird, diese steuerfreie Unterstützung auch als Sachleistung zu überlassen. Sachleistungen, insbesondere solche, die mittels Prepaid-Produkten ausbezahlt werden, würdigen und unterstützen nicht nur die Beschäftigten, sondern setzen auch durch ihre Sachbindung direkte Kaufanreize. So werden Geldströme dem Wirtschaftskreislauf zugeführt, was wiederum unmittelbar die Konjunktur ankurbelt. Es entsteht eine Win-Win-Situation.
Steuerfreigrenze dauerhaft anheben – Einzelhandel langfristig stärken
Als langfristigen wirtschaftlichen Anreizmechanismus sollte das bewährte Instrument der 44-Euro-Steuerfreigrenze (§ 8 Abs. 1 Satz 2 und 3 EStG) auch für die Zeit nach der Krise gestärkt werden, um die Binnennachfrage und somit vor allem den Einzelhandel zu stärken. Mit der 44-Euro-Freigrenze haben wir bereits heute ein bei Arbeitgeber- und Arbeitnehmerschaft sehr beliebtes Mittel zur Gewährung von Sachbezügen. Von diesem profitieren aktuell rund sechs Millionen Arbeitnehmer*innen, die dadurch vom Arbeitgeber einen zusätzlichen Ausdruck der Wertschätzung erhalten. Aktuell herrscht allerdings mit Blick auf unterschiedliche Interpretationen und Auslegungen der seit 1.1.2020 geltenden neuen gesetzlichen Vorschriften eine gewisse Unsicherheit, die schnellstmöglich beendet und Rechtssicherheit wiederhergestellt werden sollte. Die erprobten und von den Finanzämtern in der Vergangenheit akzeptierten Sachbezugskarten sollten weiterhin als Sachbezug gelten, wenn sie die gesetzlich vorgegebenen Kriterien im Sinne des § 8 Abs. 1 EStG erfüllen. Über den Gesetzestext hinausgehenden Einschränkungen sollten vermieden werden.
Im Sinne des dauerhaften Wiedererstarkens der Wertschöpfungsketten im Einzelhandel sollte die 44-Euro-Freigrenze entsprechend gesetzgeberisch weiter gestärkt werden. Mit einer Anpassung der monatlichen Freigrenze auf eine Höhe von 60 Euro kann zusätzlich die Kaufkraft der Arbeitnehmer gestärkt sowie die Umsatzvolumina des Einzelhandels vergrößert werden. Eine derartige Anpassung entspricht außerdem dem Inflationsausgleich der seit 2004 geltenden Freigrenze und führt eine Vereinheitlichung mit der Regelung für persönliche Aufmerksamkeiten (R 18.6 LStR) herbei. Wir regen daher an, eine solche Anhebung zügig zu prüfen und im Rahmen des nächsten Jahressteuergesetzes umzusetzen.
Gutschein-Lösungen als freiwillige Liquiditätshilfen in der Krise
Prepaid-Produkte, wie beispielsweise Gutscheine oder City Cards, haben nicht nur Vorteile mit Blick auf eine dauerhafte Revitalisierung der Wirtschaft, sie unterstützen auch während der Corona-Pandemie zahlreiche Branchen beim Kampf ums wirtschaftliche Überleben. Dies wird besonders deutlich am Beispiel der vielfachen Gutscheininitiativen, die sich seit Ausbruch der Pandemie gegründet haben. Sie helfen lokalen Unternehmen, Restaurants und Kultureinrichtungen, die aufgrund der angeordneten Schließungen und Beschränkungen keine oder geringere Einnahmen verzeichneten, jedoch weiterhin durch laufende Kosten wie Miete oder Personal belastet wurden.
Die damit einhergehende Cashflow-Problematik wurde und wird für viele Unternehmer*innen dadurch zumindest abgemildert, dass zahlreiche Menschen ihre Lieblingsläden auch und gerade während dieser schweren Zeit freiwillig mit dem Kauf eines Gutscheins unterstützen möchten. Durch Prepaid-Lösungen, also vom Konsumenten vorausbezahlte Gutscheine, die mit Wiedereröffnung der Geschäfte eingelöst werden können, können sie das unkompliziert und schnell tun. Dies ist gerade in den Branchen elementar, bei denen keine Aufholeffekte eintreten, das zeitversetzte Nachholen eines Kaufes also gar nicht möglich ist. Denn wer heute nicht ins Restaurant geht, wird morgen nicht das Doppelte verzehren.
Prepaid-Produkte sind durch ihre vorübergehend liquiditätsfördernde bzw. -erhaltende Wirkung entsprechend sehr gut geeignet, Unternehmen, die aufgrund ihrer Branchenzugehörigkeit oder ihres Geschäftsmodells besonders hart getroffen wurden, während der Krise zu stabilisieren und auch den Cashflow am Laufen zu halten. Dies trägt in der Folge auch zum Erhalt von Arbeitsplätzen bei, was wiederum die Kaufkraft der Arbeitnehmer*innen als Konsumenten gewährleistet. Durch den Kauf von Gutscheinen ihres Lieblingsrestaurants oder ihres favorisierten Theaters bringen sich viele Bürger*innen somit auch solidarisch ins Gemeinwesen ein.
Geldströme in besonders betroffene Branchen leiten
Staatliche Hilfen und Zuschüsse können ebenfalls durch die Ausgabe von (elektronischen) Gutscheinen für den lokalen Kauf eine weitere Möglichkeit zur direkten Stimulierung der Wirtschaft und gezielten Unterstützung von Sektoren darstellen. Dies gilt umso mehr für die zahlreichen deutschen Innenstädte, die nach dem Stillstand im stationären Handel noch größere Gefahr laufen, vom Online-Handel abgehängt zu werden. Auch der Tourismus und die Gastronomie leiden besonders unter starken Umsatzeinbußen durch die angeordneten Schließungen und Einschränkungen. International wird dieses Instrument der Unterstützung bereits erprobt und eingesetzt. So wird beispielsweise in der französischen Region Grand Est gezielt die Tourismusindustrie gefördert, in dem Familien mit geringen Einkommen einen regionalen Urlaubsgutschein in Höhe von 500 Euro erhalten. Dies hat gleichzeitig eine positive soziale Komponente. Auch die britische Regierung unterstützt alle Schulkinder, die derzeit keine Verpflegung in der Schule erhalten können mit einem wöchentlichen Gutschein für Lebensmittel in Höhe von £15, der bei zahlreichen Händlern eingesetzt werden kann.
Entscheidender Vorteil beim Einsatz von (elektronischen) Gutscheinen ist die flexible aber gleichzeitig steuerbare Gestaltung der Einsatzmöglichkeiten. So können Gutscheine zeitlich begrenzt und beispielsweise auf bestimmte, besonders von der Pandemie betroffene Branchen begrenzt werden. Somit werden Geldströme gezielt dahin geleitet, wo die akute Not am größten ist oder gezielte Kaufanreize gesetzt werden sollen. Denkbar ist ein solcher Einsatz entsprechend in zahlreichen Bereichen, beispielsweise in der Gastronomie, Buchhandlungen, Frisören, als Tankkarten für Tankstellen sowie Elektroauto-Ladestationen oder auch bei Kaufprämien für verschiedene Produkte.
E-Gutscheine zur Unterstützung von Bildung und sozial Benachteiligter
Gutscheinlösungen haben sich während der Krise auch bei der Versorgung benachteiligter und schutzbedürftiger Personen oder Risikogruppen bewährt. Zum Beispiel in Zusammenarbeit mit der Tafel in Deutschland, wobei Essensgutscheine direkt an Bedürftige nach Hause geschickt wurden, gänzlich ohne Infektionsgefahr für die ehrenamtlichen Tafelmitarbeiter*innen sowie die Empfänger*innen der Gutscheine.
Zum Schutz dieser Personengruppen hat auch die Europäische Kommission in ihrer Investitionsinitiative Plus zur Bewältigung der Coronavirus-Krise (CRII+) angeregt, über neue Methoden der Hilfeleistung nachzudenken. Als eine Möglichkeit zur Überwindung logistischer und personeller Engpässe sowie zur Überwindung der durch die Abstandsregeln bedingten räumlichen Trennung nennt die EU-Kommission elektronische Gutscheine. Diese unkomplizierte und kontaktlose Art der Zuwendungen steht also in vollem Einklang mit den pandemiebedingten Gesundheitsschutzvorschriften und schütz besonders gefährdete Gruppen.
Elektronische Gutscheine können aber auch nach der Krise eine gute Möglichkeit darstellen, bestimmte Leistungen an berechtigte Empfänger*innen auszubezahlen. Auch hier gibt’s es zahlreiche internationale Beispiele. Verschiedene Regionalverwaltungen in Spanien stellen benachteiligten Haushalten Prepaid-Kreditkarten oder per Mobilfunk übersendete Guthaben für den Erwerb von Lebensmitteln zur Verfügung. Auch Italien nutzt Gutscheine zur Bereitstellung von Lebensmitteln und Medikamenten für ärmere Bevölkerungsschichten. Weitere mögliche Einsatzgebiete ergeben sich hier beispielsweise beim Anspruch auf soziale
Dienstleistungen wie Kinderbetreuung, Kranken- oder Behindertenpflege sowie haushaltsnahe Dienstleistungen oder im Bildungsbereich. Wir möchten daher gerne anregen, den Einsatz entsprechender elektronischer Gutscheine auch durch staatliche Stellen zu prüfen. Hierbei ist von grundlegender Bedeutung, dass die Empfänger*innen entsprechender Leistungen keine Stigmatisierung oder Benachteiligung erfahren.