Berlin, 26. Juni 2019 / Pressemitteilung

Sperrung von Zahlungsströmen im Zusammenhang mit Glücksspiel

GlÜcksspiel

Die Mitglieder des Prepaid Verbandes, haben sich grundsätzlich dafür ausgesprochen, auf die Mitwirkung an Zahlungen im Zusammenhang mit Glücksspiel im Bereich der Zweitlotterie zu verzichten.

Zweitlotterien werden auch nach dem 30. Juni 2021 nicht erlaubnisfähig sein. Hierzu besteht in den Reihen der Bundesländer ein öffentlich dokumentierter politischer Konsens. Die Entscheidung der Bundesländer steht jedoch erst im Herbst 2019 an, so dass der PVD-Beschluss ab Oktober volle Wirkung entfalten kann. Damit will der Prepaid Verband das Ziel einer Neuregelung und die Kanalisierung der bestehenden Anbieter in das in Deutschland erlaubte Glücksspielangebot unterstützen.

Bei der letzten Ministerpräsidentenkonferenz Anfang Juni wurde über die zukünftige Ausgestaltung des Glücksspielstaatsvertrages beraten. Während für den Sportwettbereich bereits Übereinstimmung über die Einführung eines Erlaubnismodells ohne zahlenmäßige Begrenzung der Anbieter besteht, werden hinsichtlich einer EU-rechtskonformen Ausgestaltung des Casinospiele/Poker-Bereiches weiterhin mehrere Alternativen diskutiert, die von der Beibehaltung des derzeitigen Online-Verbotes bis zur Einführung eines Erlaubnismodells für Online-Casinoangebote reichen. Eine Entscheidung wurde nicht getroffen, diese wird für die nächste Ministerpräsidentenkonferenz im Herbst erwartet werden. Darüber hinaus sollen klarstellende Regelungen im Bereich Payment-Blocking erlassen werden.

Der PVD hat dazu klar Position bezogen: Bezahlsysteme bieten in einem gut regulierten Markt mit einem Lizenzsystem für online-Glücksspiel und in Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden eine sinnvolle technische Kontrollmöglichkeit. In diesem Sinne unterstützt der Verband eine Fortentwicklung der Glücksspielregulierung ab 2021 für alle 16 Bundesländer.