Berlin, 02. August 2019 / Pressemitteilung

Gute Neuigkeiten: Steuerfreie Guthabenkarten bleiben

44-Euro Freigrenze

Steuerfreie Prepaid-Karten werden nicht eingeschränkt. Das beschloss das Bundeskabinett am 31. Juli. Der Prepaid Verband Deutschland e. V. (PVD) begrüßt die Entscheidung. Somit können Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern monatlich weiterhin Sachbezüge bis zu 44 Euro in Form einer Prepaid-Karte zukommen lassen – so lange diese einzig für den Erwerb von Produkten und Dienstleistungen eingesetzt werden können.

Am 31. Juli stand es endlich fest: In ihrer Kabinettssitzung entschied die Bundesregierung, den Sachleistungsbegriff beizubehalten und nicht zu begrenzen. Die angestrebte Neuerung des Bundesfinanzministeriums (BMF), Prepaid-Karten nicht mehr als steuerfreien Sachbezug gelten zu lassen, ist damit vom Tisch. Von der Regelung wären vor allem wiederaufladbare Prepaid-Karten betroffen gewesen, die bei mehreren Akzeptanzstellen eingelöst werden können und daher beliebt bei Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind.

Aus der Kabinettsvorlage gestrichen

Der PVD bejaht die Streichung der vorgesehenen Regelung, welche Prepaid-Karten nicht mehr als Sachbezug anerkannt hätte. Durch die Streichung bleibt die geltende Gesetzeslage erhalten. „Dafür haben wir seit Monaten gekämpft. Unser Einsatz hat sich ausgezahlt“, so Jonny Natelberg, Geschäftsführender Vorstand.

Die noch im alten Referentenentwurf enthalte Regelung hätte den Sachbezug weit über Gebühr eingeschränkt. Die Regelung hätte zu zahlreichen rechtlichen Unsicherheiten geführt und Nachteile für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gehabt. „Für die Arbeitnehmer, die Anbieter von Prepaid-Karten sowie für Unternehmen war es das einzig richtige Votum“, so Natelberg.

Prepaid-Karten: beliebte Sachbezüge

Millionen Arbeitnehmer erhalten in Deutschland im Rahmen der 44-Euro-Freigrenze Sachbezüge von ihren Arbeitgebern – meist in Form von Prepaid-Karten. Die Vorteile liegen auf der Hand: Der Administrationsaufwand für Arbeitgeber ist gering, die Kontrollmöglichkeit für die Finanzverwaltung vereinfacht und gut. Die anvisierte Änderung des BMF hätte etliche Nachteile mit sich gebracht: Eine Begrenzung auf nur eine Akzeptanzstelle hätte die Wahlmöglichkeit des Arbeitnehmers enorm reduziert. Kleine und mittelständische Händler hätten in Konkurrenz zu großen Marktplatzanbietern kaum eine Chance gehabt.