Berlin, 23. September 2019 / Pressemitteilung

Steuerfreie Gutscheine: Der PVD fordert Klarheit, keine Willkür

Steuerfreie Gutscheine

Ende Juli lehnte das Bundeskabinett die vom Bundesfinanzministerium (BMF) geplante Änderung der 44-Euro-Freigrenze für Gutscheinkarten ab. Damit wäre das Thema erledigt. Die Veröffentlichung zweier Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH) im Bundessteuerblatt II sorgt in Teilen der Finanzverwaltung jedoch für Unsicherheit. Mit möglichen Konsequenzen dieser Veröffentlichung setzt sich ein Gutachten des PVD auseinander.

Der Prepaid Verband Deutschland e. V. (PVD) beauftragte die erfahrene Steuerexpertin Frau Dr. Marie-Theres Rämer mit der Erstellung des Gutachtens „Abgrenzung von Bar- und Sachlohn im Zusammenhang mit der steuerrechtlichen Behandlung von Prepaidkarten“. Dieses Gutachten beleuchtet das aktuelle Vorgehen der Finanzverwaltung.

Hintergrund der Ereignisse

Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern im Rahmen der 44-Euro-Freigrenze (§ 8 Abs. 2 EStG Satz 11) monatlich steuerfrei Sachbezüge in Form einer Prepaid-Karte bieten – solange diese nur für den Erwerb spezifischer Produkte und Dienstleistungen eingesetzt werden, nicht aber für den Bezug von Bargeld. Diese Differenzierung ist für die Freigrenze des Einkommensteuergesetzes entscheidend und beschäftigte bereits den BFH. Dieser fällte am 07. Juni 2018 (VI R 13/16) sowie am 04. Juli zwei Urteile (VI R 16/17) über den Arbeitgeberzuschuss zu einer privaten Zusatzversicherung.

Das BMF plante, den Anwendungsbereich für den Sachlohn gesetzlich stark einzugrenzen. Das hätte erhebliche Folgen für Gutscheine wie Prepaid-Karten gehabt. Die Bundesregierung entschied am 31. Juli anders und strich den entsprechenden Passus aus dem Referentenentwurf.

Veröffentlichung der BFH-Urteile löst Verwirrung aus

Die genannten Urteile wurden ein Jahr später im Bundessteuerblatt II veröffentlicht –allerdings ohne Auslegungshinweise. Genau dieses sorgt für Unsicherheit hinsichtlich einer Fragestellung, die längst höchstrichterlich geklärt wurde. So sehen Teile der Finanzverwaltung in dem Urteil eine Weiterentwicklung der BFH-Rechtsprechung. „Sollte die Finanzverwaltung jedoch tatsächlich der Ansicht sein, dass die BFH-Urteile die Abkehr vom Sachlohnbegriff bei Prepaid-Karten bedeuten, wären sechs Millionen Arbeitnehmer in Deutschland von dieser geänderten Verwaltungspraxis betroffen“, erklärt Johnny Natelberg, Geschäftsführender Vorstand des PVD. „Dabei hatte die Bundesregierung den entsprechenden Abschnitt im Entwurf längst gestrichen.“

Engt die Finanzverwaltung den Sachlohnbegriff doch ein?

Indem die Finanzverwaltung die beiden Urteile im Bundesgesetzblatt publizierte, versucht sie, so Frau Dr. Rämer, „als Quasigesetzgeber die Verengung des Sachlohnbegriffs im Verwaltungswege durchzusetzen. Dies führt jedoch zu einer uneinheitlichen und willkürlichen Rechtsanwendung.“ Kurz: Es wäre ein Vorstoß gegen den Grundsatz der Gesetzesmäßigkeit der Verwaltung. Das vollständige Gutachten liegt zum Download bereit.