gemeinsames Positionspapier vom Mai 2024
zueiner klaren Unterscheidung zwischen den am Vertrieb beteiligten Akteuren von E-Geld im Rahmen der laufenden Verhandlungen zur PSR/PSD3
Der Prepaid Verband Deutschland hat eine gemeinsame Erklärung der Branche zum Vertrieb von E-Geld veröffentlicht.
Forderung:
Die Verbändekoalition aus E-Geld-Emittenten, -Vertreibern und -Einzelhändlern empfiehlt nachdrücklich, dass eine klare Unterscheidung zwischen den verschiedenen am Vertrieb von E-Geld beteiligten Akteuren – nämlich
1) Zahlungsinstitut (PI) oder E-Geld-Institut (EMI)
2) Agenten und
3) Distributoren –
in PSR und PSD3 eingeführt wird.
Die beteiligten Verbände sind besorgt über die jüngsten Diskussionen über eine mögliche Verschmelzung der Begriffe „Agenten“ und „Vertreiber“, da dies erhebliche negative Auswirkungen auf das E-Geld-Umfeld hätte, der Logik und der derzeitigen Praxis des E-Geld-Vertriebs widerspricht und erhebliche negative Auswirkungen für Verbraucher und Unternehmen entlang der Wertschöpfungskette hätte.
Aus diesem Grund fordern die Verbände daher die Mitgesetzgeber auf, die Definition des Begriffs „Vertreiber“ in PSR und PSD3 beizubehalten und klarzustellen, dass nur die natürlichen oder juristischen Personen, die in einer vertraglichen Beziehung zu den lizenzierten PI/EMI stehen, als Vertriebshändler gelten.