Berlin, 18. September 2018 / Pressemitteilung

Vorsicht Umsatzsteuer! Der PVD informiert über veränderte Besteuerung von Wertgutscheinen

Umsatzsteuergesetz

Brüssel gleicht die Mehrwertsteuersystemrichtlinie (MwStSystRL) hinsichtlich der Umsatzbesteuerung von Gutscheinen an. Für Händler die Gutscheine herausgeben und Distributoren kann die Richtlinie 2016/1065 zu aufwändigen Änderungen führen. Wie sind Gutscheine ab Januar 2019 umsatzsteuerlich einzustufen? Der Prepaid Verband Deutschland e.V. klärt auf.

Es gilt, Wertgutscheine umsatzsteuerlich neu zu behandeln

Die Angleichung der Mehrwertsteuersystemrichtlinie (MwStSystRL) betrifft ausschließlich Wertgutscheine – ganz gleich, ob diese in Papierform oder elektronisch ausgegeben werden. Keine Rolle spielt das veränderte Umsatzsteuergesetz für Rabattgutscheine. Bis zum 01. Januar 2019 müssen die EU-Mitgliedstaaten die Richtlinie in nationales Recht umsetzen. Händler, die einen sogenannten Einzweckgutschein herausgeben, müssen ab diesem Datum bereits beim Verkauf die Umsatzsteuer ausweisen und abführen. Das führt zu Änderungen in der Abrechnung und an den Kassen. Was müssen Händler jetzt beachten?

Der Prepaidverband Deutschland klärt auf

Das Bundesfinanzministerium legte im Sommer einen ersten Entwurf des Jahressteuergesetzes 2018 vor. Mit diesem hat sich der PVD intensiv auseinandergesetzt: Wie ein Wertgutschein beim Vertrieb umsatzsteuerlich einzustufen ist, richtet sich danach, ob dieser ein Einzweck- oder Mehrzweckgutschein ist. Diese Abgrenzung und die Neuerungen faßt die Arbeitsgruppe Recht & Aufsicht in einem Memo zusammen.

Ein hilfreiches Memorandum informiert Herausgeber und Distributoren von Gutscheinen

Der PVD stellt die wesentlichen Informationen kostenlos zur Verfügung. Das Memorandum kann auf der Website des PVD im Bereich „Blog“ zum Download abgerufen werden.