Sachbezüge – Praxis und steuerliche Aspekte

Sachbezüge

Freiwillige Arbeitgeberleistungen und deren Steuerbefreiung sind für kleine und mittelständische Unternehmen in Zeiten von Rekordbeschäftigung von immer größer werdender Bedeutung. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des Prepaid Verband Deutschlands (PVD). Im Rahmen des Gutachtens befragte das beauftragte Meinungsforschungsinstitut Ipsos 500 kleine und mittelständische Betriebe in ganz Deutschland.

Einblicke in die Praxis

Bereits heute gewähren 72 Prozent der kleinen und mittelständischen Unternehmen ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern steuerbegünstigte Sachbezüge. Freiwillige Lohnnebenleistungen zur Steigerung der Arbeitgeberattraktivität sind in Zeiten des Fachkräftemangels und der Rekordbeschäftigung nicht mehr wegzudenken.
Zu den beliebtesten Zusatzleistungen gehören Sachbezüge gemäß §8 Abs. 2 Satz 11 EStG im Rahmen der sogenannten 44-Euro-Freigrenze. Neben Jobtickets setzen viele Arbeitgeber dabei auf praxisbewährte Prepaidkarten. Sie stellen eine technisch sichere Lösung dar, um die Anforderungen der Einkommensteuergesetze und Lohnsteuerrichtlinien in Bezug auf die Gewährung von Sachbezügen zu erfüllen. Weitere beliebte Leistungen sind Essensgutscheine zur Mitarbeiterverpflegung oder Zuschüsse für gesundheitsfördernde Maßnahmen.

Bedeutung der Steuerbefreiung und Anpassungsbedarf bei Freigrenze

Vier von fünf der befragten Unternehmen bewerteten die Befreiung von Steuern und Abgaben der gewährten Zusatzleistungen als „wichtig“ oder „sehr wichtig“. Knapp die Hälfte der Unternehmen würde freiwillige Lohnnebenleistungen ohne die Steuerbegünstigung sogar einstellen. Kurz gesagt ist der steuerliche Anreiz von großer Bedeutung.

Sachbezüge

Steuerbegünstigte Zusatzleistungen und Anpassung der Freigrenze auf 55 Euro

Die gesetzlich verankerte Regelung in Höhe von 44 Euro trat Anfang 2004 in Kraft. Der seitdem erfolgte Anstieg der Verbraucherpreise mindert deutlich den realen Wert der Freigrenze, beträgt doch die Teuerung für den genannten Zeitraum summiert bereits rund 22 Prozent. Folglich fallen immer weniger freiwillige Leistungen unter die Freigrenze, woraus sich ein Anstieg des Bürokratieaufwandes ergibt.
Zur Erreichung eines Inflationsausgleichs ist eine Anpassung der Freigrenze auf 55 Euro bis 1.1.2020 dringend erforderlich. Mit einer monatlichen Freigrenze in Höhe von 60 Euro würde eine Harmonisierung mit der Regelung für übliche Aufmerksamkeiten gemäß R 19.6 LStR und folglich eine Vereinheitlichung des Steuerrechts erreicht werden.

Nutzen der Anpassung

Die Anpassung der Freigrenze stärkt ein wichtiges Instrument des Mittelstands in Zeiten der Rekordbeschäftigung, stoppt die fortschreitende Aushöhlung einer bewährten Steuervereinfachung und verhindert somit eine steigende Bürokratielast für Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Finanzverwaltungen.

Kontaktieren Sie uns gerne für weitere Fragen und Informationen rund um die Studie.