Stellungnahme vom Juli 2023

zum Entwurf der EU zur PSD3 und PSR

Nach einer umfassenden Evaluation veröffentlichte die Europäische Kommission Ende Juni den Entwurf zur Anpassung der zweiten Zahlungsdienstrichtlinie (Payment Services Directive oder kurz PSD). Die PSD3 wird außerdem mit einer neuen Verordnung für Zahlungsdienste (Payment Services Regulation, kurz PSR) zusammengeführt, um eine stärkere Harmonisierung im Bereich der Zahlungsdienste zu erzielen. Die EU-Mitgliedstaaten sind verpflichtet, verabschiedete Richtlinien in die jeweilige nationale Rechtsordnung umzusetzen. Anders als die PSD3 ist die PSR eine EU-Verordnung, die unmittelbar in jedem EU-Mitgliedstaat gültig wird.

Für einen einheitlichen, sicheren EU-weiten Zahlungsverkehr

Einfach, effizient und sicher – so wie Zahlungen national funktionieren, sollte auch der Zahlungsverkehr innerhalb des EU-weiten Binnenmarktes sein. Die im November 2007 eingeführte PSD bildete hierfür die rechtliche Grundlage. Sie sollte Zahlungsdienstleister innerhalb der EU einheitlich regulieren. Die Mitte September 2009 erlassene E-Geld-Richtlinie, die Regeln für das Betreiben des E-Geld-Geschäftes europaweit festlegte, ergänzte die PSD. In Deutschland erfolgte die Umsetzung durch das Inkrafttreten des Zahlungsdienste-Aufsichtsgesetzes, kurz ZAG.

Neun Jahre später, am 12. Januar 2016, trat die PDS2 in Kraft. Höhere Sicherheitsanforderungen bei der Auslösung und Verarbeitung elektronischer Zahlungen, die verstärkte Kundenauthentifizierung, die stärkeren Kundenrechte, die verstärkte Rolle der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde sowie veränderte Ausnahmetatbestände waren die wesentlichen Neuerungen.

Der PVD bezieht Stellung zur PSD3

Künftig zählen auch E-Geld-Geschäft betreibende E-Geld-Institute unter den Begriff Zahlungsinstitute. Wie wirkt sich die überarbeitete Bereichsausnahme Art. 3k („limited network“) aus; wurde die Ausnahme weiter begrenzt? Die Experten des PVD befassten sich ausgiebig mit dem Entwurf der PSD3 und verfassten eine Stellungnahme. Welche Schwächen und Risiken in der PSD3/PSR stecken? Positionspapier des PVD lesen und mehr erfahren!