Berlin, 16. Mai 2019 / Pressemitteilung

Änderung der 44-Euro-Freigrenze für Prepaid-Karten hätte gravierende wirtschaftliche Folgen

44-Euro Freigrenze

Der Prepaid Verband Deutschland e. V. (PVD) lehnt eine Änderung der 44-Euro-Freigrenze ab. Die geplante Neuerung geht aus dem Jahressteuergesetz hervor, welches das Bundesfinanzministerium (BMF) vorgelegt hat.

Prepaid-Karten sollen aus dem Sachbezug fallen

Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern im Rahmen der 44-Euro-Freigrenze (§ 8 Abs. 2 EStG Satz 11) monatlich steuerfrei Sachbezüge in Form von Guthabenkarten gewähren – solange diese nur für den Erwerb von Waren und Dienstleistungen eingesetzt werden können, nicht aber für den Bezug von Bargeld. Das könnte sich jedoch ändern. So sollen nach Plänen des BMF, Gutscheine nicht mehr als Sachbezug gelten, wenn diese bei mehr als einem Händler eingelöst werden.
Das würde die 44-Euro-Freigrenze stark einschränken.

Das Nachsehen hätten kleine und mittelständische Händler in Deutschland

Die Begrenzung auf nur eine Akzeptstanzstelle des Gutscheins schränkt die Wahlmöglichkeit der Arbeitnehmer stark ein. Zudem ist davon auszugehen, dass es zu einer starken Nutzung von Gutscheinen großer Onlinehändler wie Amazon käme, die eine breite Auswahl an Produkten anbieten.
Für die beliebten City-Cards, die gerade für Kommunen bedeutend sind, wäre die geplante Neuerung das Aus. Die Konsequenzen wären weitere Umsatzrückgänge in den Innenstädten und Steuermindereinnahme für Bund, Länder und Kommunen.

Unmittelbare, erhebliche wirtschaftliche Nachteile für Millionen von Arbeitnehmern und mittelständischen Arbeitgebern in Deutschland

Etwa sechs Millionen Arbeitnehmer erhalten Sachbezüge in Form von Prepaid-Geschenkkarten und Guthabenkarten.1 Die geplante Neuregelung ginge einher mit unmittelbaren, erheblichen wirtschaftlichen Nachteilen für Millionen von Arbeitnehmern und mittelständischen Arbeitgebern in Deutschland.
Prepaid-Karten verlangen Arbeitgebern nur einen geringen Administrationsaufwand ab und ermöglichen der Finanzverwaltung eine einfache Überprüfung der gewährten Sachbezüge. Die geplante Änderung würde mehr Einzelbelegprüfung durch die Finanzämter notwendig machen und widerspricht klar der „Umsetzungsstrategie Digitalisierung“ und dem Ziel des Bürokratieabbaus der Bundesregierung.

44 Euro Sachbezug erhalten

Der Prepaid Verband Deutschland spricht sich vor diesem Hintergrund für den Erhalt der 44-Euro-Freigrenze für Prepaid-Karten aus.

1 Ipsos-Umfrage vom Januar 2017 und Handelsblatt v. 16.5.2019 „Aus für steuerfreie Guthabenkarten?“