Berlin, 19. März 2019 / Pressemitteilung

Mehrwertsteuerbetrug im grenzüberschreitenden E-Commerce bekämpfen, aber richtig

Mehrwertsteuerbetrug

Die EU-Kommission strebt eine Änderung der Richtlinie über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (2006/112/EG) an. Ziel ist es, den Mehrwertsteuerbetrug im grenzüberschreitenden E-Commerce einzudämmen. Der Prepaid Verband Deutschland e. V. (PVD) unterstützt das Vorhaben, sieht jedoch die geplanten Maßnahmen kritisch und die Notwendigkeit von Verbesserungen. Der PVD reichte daher am 11. März fristgerecht eine Stellungnahme ein.

Geschätzt wird, dass der jährliche Mehrwertsteuerausfall in den EU-Mitgliedstaaten bei grenzüberschreitenden Lieferungen von Gegenständen etwa fünf Milliarden Euro beträgt.1 Um dieses einzudämmen, sieht der Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Änderung der Richtlinie eine stärkere Zusammenarbeit zwischen den Steuerbehörden und Zahlungsdienstleistern vor.

Vorgesehen ist die Speicherung spezifischer Zahlungsdaten

Tritt die Richtlinie unverändert in Kraft, hat das Folgen für alle Zahlungsdienstleister, die für ihre Kunden grenzüberschreitende Transaktionen im E-Commerce ermöglichen. Sie werden verpflichtet, spezifische Zahlungsdaten zu speichern und diese einer zentralen europäischen Datenbank zur Verfügung zu stellen. Allerdings sind nicht nur Kreditinstitute von den geplanten Änderungen der Richtlinie betroffen, sondern auch Zahlungs- und E-Geldinstitute. Zwar fokussiert die EU-Kommission auf Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen, doch E-Geld und Geldtransfergeschäft fallen ebenfalls unter die neue Anforderung zur Datenerfassung und Datenweitergabe.

Der PVD bezieht Stellung zur geplanten Richtlinie

Mit der am 11. März fristgerecht abgegebenen Stellungnahme bezieht der PVD Position. Um den Mehrwertsteuerbetrug einzudämmen, sind die genannten Regulierungsansätze für die Erhebung der zu liefernden Daten ungeeignet. Der Vorschlag der EU-Kommission zeigt jedoch einen gravierenden Mangel an Verständnis für den Zahlungsmarkt – insbesondere hinsichtlich der von den Verbrauchern im grenzschreitenden E-Commerce genutzten Zahlungsinstrumente.

Ebenfalls unpassend ist die vorgeschlagene Methodik der Datenerfassung für die wichtigsten Zahlungsinstrumente des grenzüberschreitenden E-Commerce. Unerlässlich ist es, ein besseres Verständnis der bevorzugten Zahlungsmethoden der Verbraucher im grenzüberschreitenden E-Commerce zu erlangen. Nur so lässt sich eine geeignete Methodik der Erhebung von Zahlungsdaten für die am häufigsten verwendeten spezifischen Instrumente, wie insbesondere Kartenzahlungen, finden.

Gerade für Kartenzahlungen ist die vorgeschlagene Methodik ungeeignet, da der Zahlungsdienstleister des E-Commerce-Händlers die Identifizierungsdaten des Zahlungsdienstleisters des Karteninhabers nicht erfasst. In Hinblick auf die erforderliche Datensparsamkeit und -schutz ist es außerdem geboten, die Datenanforderungen auf Seite des Konsumenten (Zahlers) zu minimieren.

Der PVD fordert zusätzlich, die Zahlungsmethoden, die für die Zwecke des Richtlinienvorschlags irrelevant sind wie beispielsweise Finanztransferdienste und Kartenzahlungen im Präsenzgeschäft auszuschließen.