gemeinsames Positionspapier vom Mai 2022

zur Überarbeitung der Geldwäscherichtlinie

Der Prepaid Verband Deutschland hat eine gemeinsame Erklärung der Branche zur Überarbeitung der europäischen Anti-Geldwäsche-Gesetzgebung mitunterzeichnet. Gefordert wird die Beibehaltung einer bestehenden Ausnahmeregelung (Art. 12), die es erlaubt bei E-Geld-Produkten mit geringem Risiko und Wert auf Identifizierungspflichten zu verzichten. Hierzu zählen beispielsweise Gutscheine oder Geschenkkarten auf Basis von E-Geld. Diese Produkte drohen zu verschwinden, wenn die Ausnahmeregelung nicht auch in der zukünftigen Gesetzgebung berücksichtigt wird.